Под сенью знамён Весёлого Роджера
Apr. 20th, 2011 10:23 pmDer Bundesgerichtshof hat die Rechte von Online-Medien gestärkt: Auch Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Sie können selbst dann zulässig sein, wenn die verlinkten Inhalte illegal sind. Die jetzt veröffentlichte schriftliche Begründung des Grundsatzurteils dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangenотсюда
Короче говоря, ссылки на любой пиратский софт и нелегальный контент попадают под защиту свободы слова, если они доказывают или дополняют материал статьи. Конкретная формулировка:
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.BGH Az. I ZR 191/08